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Ärztezeitung, Dezember 2007





Von Katlen Trautmann

NEU-ISENBURG.In Sachen Praxis-EDV sind niedergelassene Ärzte weiterhin auf Anbieter mit Service-Verträgen angewiesen. "Praxis- oder Apotheken-EDV ohne Pflegevertrag läuft höchstens ein halbes Jahr fehlerfrei", schätzt Jens Naumann, Vorsitzender des Verbandes der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG). Als Grund nennt er die sich permanent ändernden rechtlichen Vorschriften. "Eine Master-CD allein hilft dem Arzt deshalb kaum weiter", so Naumann.Service-Verträge ohne den Kauf von Software seien möglich, aber sehr selten. Denn häufig verlangen die Unternehmen einen Nachweis, woher die Software stammt. Ein Sonderfall stelle der Wechsel des Praxisinhabers dar. "In dem Fall war es bisher immer möglich, für einen symbolischen Betrag - etwa einen Euro - in den Servicevertrag des Vorgängers einzusteigen", berichtet Naumann. Die Serviceverträge umfassen regelmäßige Updates der Software und kosten im Schnitt 50 bis 80 Euro im Monat.Beim Kauf von Betriebssystemen und anderer standardisierter Büro-Software lohnt sich dagegen der Gang zum Second-Hand-Laden fast immer. Basis-Programme aus zweiter Hand leisten genauso viel wie die Originale. Bis zu 50 Prozent des Neupreises lassen sich auf diese Weise sparen, heißt es beim Münchner Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft. "Gebraucht" bedeutet dabei nicht zwangsläufig "alt". Selbst neue Microsoft-Programme wie "Vista" sind bei Usedsoft mit 25 Prozent Abschlag zu haben. "Zu meinen Kunden zählen zunehmend Einzelpraxen", sagt Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider.Der Bundesverband der Unfallkassen und das Hör-Sprachzentrum Wilhelmsdorf haben nach seinen Angaben bereits bei ihm gekauft.In Deutschland hat sich in der Gesundheitsbranche schon längst ein Markt für gebrauchte Software entwickelt. Die Rechtmäßigkeit des Handels mit Second-Hand-Software wird einstweilen zum Beispiel von Microsoft angezweifelt. Der US-Konzern will verhindern, dass Lizenzen zur Nutzung der Microsoft-Programme weiterverkauft werden."Die Diskussion ist für unsere Branche eine pathologische. Wir kennen dieses Problem so nicht", sagt VHitG-Vorsitzender Jens Naumann für die von ihm vertretenen Hersteller. Usedsoft sichert seine Kunden ab, indem ein Notar sämtliche Lizenzübertragungen beglaubigt. Das Handelshaus stellt zudem Kunden von Forderungen der Hersteller frei.

Erwerb gebrauchter Software
Mit Kauf einer Lizenz für eine Software erwirbt der Kunde das Recht auf deren Nutzung. Die Lizenzen kommen auf den Markt, wenn Großkunden nicht oder nicht mehr benötigte Lizenzen verkaufen. Microsoft gibt Massenabnehmern beim Kauf von Software eine DVD des Programms mit einer pauschalen Anzahl, beispielsweise mehreren tausend, Lizenzschlüsseln. Wenn der Käufer nicht alle benötigt, kann er einen Teil weitergeben. Microsoft will das unterbinden. "Der Verkäufer verstößt gegen unsere Vertrags- und Lizenzbestimmungen", warnt Heiko Elmsheuser von Microsoft Deutschland. Außer beim Weiterverkauf an einzelne Endkunden möchte der Konzern gefragt werden."Nach dem Gesetz erschöpft sich das Recht des Herstellers an seinem Produkt, nachdem er es verkauft hat", erklärt dagegem Jurist Dr. Frank Eickmeier von der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have. So soll verhindert werden, dass ein Hersteller jedes Mal mitverdient, wenn "Gebrauchtes" den Besitzer wechselt. In einem Urteil des Hamburger Landgerichts heißt es: "Der Verkauf (...) einzelner Microsoft-Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft möglich." Das Verbreitungsrecht von Microsoft sei durch das "in Verkehr bringen" ausgeschöpft.Urteil des Landgerichts Hamburg, AZ.: 315 O 343/ 06

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Katlen Trautmann • Tel.: 0351 31 777 81 • Fax: 3222 375 4 357 • Funk: 0171 26 66 354 • Email: katlen.trautmann@t-online.de

 
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