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Sächsische Zeitung, 8.Mai 2007

"Kleinunternehmer profitieren kaum von der Unternehmenssteuerreform“

Herr Heilgeist, Sie bemängeln die aktuellen deutschen Steuergesetze. Mit welcher Begründung?

Wir haben den Eindruck, dass der Gesetzgeber mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu sorglos umgeht, wie bei der Pendlerpauschale. Wenn im vergangenen Jahr sechs Steuerfälle vor dem Bundesverfassungsgerichtes landeten, ist das eines Rechtsstaates unwürdig.

Sie bezeichnen die Unternehmenssteuerreform als unausgewogen. Warum?

Klein- und mittelständische Personenunternehmen drohen die Verlierer zu werden. Diese Firmen profitieren kaum von Entlastungen, müssen aber Maßnahmen wie den Wegfall der degressiven Abschreibung und Verschlechterungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern hinnehmen.

Welche Klauseln erweisen sich als besonders sperrig?

Die sehr genau geforderte Bezeichnung für den Investitionsabzugsbetrag gehört verbessert. Wenn derzeit ein Betrieb beispielsweise eine neue Maschine anschaffen will, kann er dafür Kapital steuerfrei zurücklegen. Er muss aber genau angeben, welche Maschine es sein wird. Wird von dem Geld ein neuer LKW gekauft, zieht das aufwendige Korrekturen nach sich. Solche Steuernachteile müssten vermieden werden. Auch Firmen mit Betriebsvermögen von bis zu 400000 Euro statt wie bisher 210000 Euro sollen den Investitionsabzug nutzen können, fordern wir.

Die geplanten Grenzen für Verlustvorträge schießen über das Ziel hinaus, sagen Sie. Was gehört entschärft?

Die Vorschrift knüpft allein an den Gesellschafterwechsel. Kauft ein Investor 30 Prozent, entfallen 30 Prozent des Vortrags, ab 50 Prozent alles. Das trifft Sanierungsfälle und junge, wachsende Unternehmen.

Welche bereits existierenden Vorschriften müssten geändert werden, um mittelständischen Firmen zu helfen?

Die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt seit Jahrzehnten bei 410 Euro. Inflationsbereinigt müsste sie heute 1350 Euro betragen. Die Anpassung wäre sinnvoll. Helfen würde auch, wenn nach der Reform mit Blick auf neue Gesetze fünf Jahre Ruhe wäre.

Was raten Sie mit Blick auf die Erbschaftssteuer Betriebsinhabern, die mit der Übergabe liebäugeln?

Schenkungen sind unter sachlichen und nicht steuerlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Ansonsten lautet mein Tipp: Abwarten, was die neuen Regeln bringen.

Gespräch: Katlen Trautmann

 

Katlen Trautmann • Tel.: 0351 31 777 81 • Fax: 3222 375 4 357 • Funk: 0171 26 66 354 • Email: katlen.trautmann@t-online.de

 
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